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Gemäß der geänderten Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (GSchO) wird nun auch zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4 ein Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch verbindlich eingeführt, in dem es um das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie um die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen geht. Dies wird wie bereits in Klassenstufe 2 kurz protokolliert. Die Eltern bestätigen durch Unterschrift, dass Sie von dem Protokoll Kenntnis genommen haben, und erhalten eine Kopie des Gesprächsprotokolls.
Zusätzlich zum Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch wird ein Halbjahreszeugnis ausgestellt, in dem die Leistungen in den Fächern und Lernbereichen in Form von Noten beurteilt werden. Lediglich das Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten sowie die Schrift werden in gekürzter Form verbal beschrieben. Außerdem wird im Halbjahreszeugnis ausdrücklich auf das vorgesehene Gespräch über die allgemeine Lern- und Leistungsentwicklung gem. § 39 Abs. 4 GSchO (L-E-S-Gespräch) hingewiesen.
Orientierungshilfen für die Fremdsprachenwahl in den weiterführenden Schulen bietet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur in Form einer Broschüre, die momentan nicht in gedruckter Form vorliegt. Die Auflage Juli 2008 sehen sie [hier] .
Die aktuelle Version ist ebenfalls unter [ http://fremdsprachen.bildung-rp.de/aktuelles.html] abrufbar.
Nach den Sommerferien 2005 wird die integrierte Fremdsprachenarbeit, die schon seit Jahren in den Stufen 3 und 4 stattfindet, auch auf die Klassenstufen 1 und 2 ausgedehnt. Nach den amtlichen Vorgaben wird dies in der Stufe 2 so umgesetzt, dass die Klassen an einem Tag in der Woche eine weitere Pflichtstunde haben, während sich am Zeitangebot für die Anfangsklassen nichts ändert. Mit dem sog. Sprachenportfolio kommt in dem Zusammenhang eine weitere Neuerung auf Lehrkräfte, Schüler und die Elternschaft zu. Darüber wird bei den betr. Klassenelternversammlungen ausführlich informiert werden.